Was ist die ImmoWertV?
Die ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) ist in Deutschland eine Bundesverordnung, die verbindliche Grundsätze zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksbezogenen Rechten festlegt. Sie wird ergänzt durch die ImmoWertA (Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung), die wie eine dazugehörige Gebrauchsanweisung für die Praxis fungiert.
Was regelt die ImmoWertV?
Die ImmoWertV definiert verlässliche, bundesweit einheitliche Maßstäbe für Immobiliengutachter und Gutachterausschüsse.
Zu den zentralen Inhalten gehören:
Drei standardisierte Bewertungsverfahren
- Vergleichswertverfahren: Bewertung anhand tatsächlicher Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien (häufig bei unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern).
- Ertragswertverfahren: Bewertung nach den nachhaltig erzielbaren Mieterträgen (vor allem bei Rendite- und Gewerbeimmobilien sowie Mehrfamilienhäusern).
- Sachwertverfahren: Bewertung auf Basis der Substanz- bzw. Wiederherstellungskosten abzüglich der Alterswertminderung (überwiegend bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern).
Weitere Regelungsbereiche
- Ermittlung von Daten: Berechnung und Anwendung von Bodenrichtwerten, Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätzen und Indexreihen.
- Objektmerkmale: Berücksichtigung wertbeeinflussender Faktoren wie Restnutzungsdauer, Baumängel, Rechte/Belastungen (z. B. Nießbrauch, Erbbaurecht) sowie energetische Eigenschaften.