Für die Erstellung eines Kurzgutachtens benötigen unsere Immobiliengutachter mindestens einen aktuellen Grundbuchauszug sowie die Grundrisse der Immobilie. Optional und zur Verbesserung der Bewertung können zusätzlich eingereicht werden: Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung, Flächenberechnungen, Energieausweis und bei Wohnungen die Teilungserklärung.
Fehlende Unterlagen können wir gerne für Sie beantragen. Die Kosten für die Beantragung durch unsere Immobiliengutachter sind bereits im Festpreis für das Kurzgutachten enthalten – Sie tragen lediglich die behördlichen Auslagen, die ohnehin bei der jeweiligen Behörde für die Auskunft anfallen würden.





