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Denkmalschutz

Fachlich durch Immobiliengutachter geprüft.

Was bedeutet Denkmalschutz?

Denkmalschutz bewahrt Bauwerke und Orte aus vergangenen Zeiten. Diese Gebäude besitzen einen besonderen Wert für unsere Geschichte, Kultur oder Architektur. Der Staat schützt diese Objekte vor dem Abriss und vor unsachgemäßen Veränderungen. Eigentümer müssen historische Details wie Fassaden oder alte Baustoffe erhalten. Im Gegenzug unterstützt der Staat die Besitzer. Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen und speziellen Fördergeldern.

Schon gewusst? Sogar Plastik und Beton können unter Denkmalschutz stehen

Denkmalschutz betrifft längst nicht nur mittelalterliche Fachwerkhäuser oder Barockschlösser. In Deutschland stehen beispielsweise Bauten der Nachkriegsmoderne, DDR-Plattenbauten, Bunkeranlagen und sogar ehemalige U-Bahn-Eingänge oder Parkhäuser aus den 1970er-Jahren als zeittypische Zeugnisse unter Schutz.

Woher weiß ich, ob eine Immobilie denkmalgeschützt ist?

Wenn Sie den Denkmalschutzstatus einer Immobilie ermitteln möchten, stehen Ihnen im Wesentlichen drei Informationswege zur Verfügung. Der schnellste und unkomplizierteste Einstieg gelingt meist über die öffentlich zugänglichen Denkmallisten, die von vielen Bundesländern und Kommunen mittlerweile als digitale Datenbanken oder interaktive Karten im Internet bereitgestellt werden.

Reicht der Online-Einblick nicht aus oder ist die Rechtslage unklar, bietet die direkte Anfrage bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde absolute Rechtssicherheit, da diese auch nicht erfasste Objekte prüfen kann.

Zuletzt lohnt sich der Blick in die Kaufunterlagen und das Grundbuch: Während Verkäufer verpflichtet sind, einen bekannten Schutzstatus offenzulegen, findet sich in einigen Bundesländern sogar ein entsprechender Vermerk im Grundbuch.

Die Quellen und Suchmöglichkeiten nach Bundesland finden sie nachfolgend aufgeführt. Diese werden auch von unseren Immobiliengutachtern im Rahmen der Erstellung Ihres Kurzgutachtens oder Verkehrswertgutachtens herangezogen.

Im Verdichtungsraum der Metropolregion Rhein-Neckar überschneiden sich die Grenzen der Bundesländer. Im Umkreis sind die unteren Denkmalschutzbehörden je nach Verwaltungsebene bei den Stadtverwaltungen der kreisfreien/großen Kreisstädte oder bei den Landratsämtern (Kreisverwaltungen) angesiedelt.

Mehr dazu erfahren Sie im realgutachten Ratgeber: Denkmalschutz – Was ich als Eigentümer wissen muss

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