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Baulasten

Fachlich durch Immobiliengutachter geprüft.

Was sind Baulasten?

Eine Baulast ist eine freiwillige, aber rechtsverbindliche Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Er verpflichtet sich damit zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf seinem Grundstück, um das Bauvorhaben eines Nachbarn überhaupt erst genehmigungsfähig zu machen (z. B. für die Einräumung von Abstandsflächen, Stellplätzen oder Überfahrtsrechten). Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt und bleiben auch bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen.

Das Wichtigste über Baulasten

Hinweis:

In Bayern gibt es kein eigenes Baulastenverzeichnis. Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen werden dort stattdessen direkt als Grunddienstbarkeit im Grundbuch geregelt.

Beispiele für die häufigsten Baulasten

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