Baulasten

Eine Baulast ist eine freiwillige, aber rechtsverbindliche Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Er verpflichtet sich damit zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf seinem Grundstück, um das Bauvorhaben eines Nachbarn überhaupt erst genehmigungsfähig zu machen (z. B. für die Einräumung von Abstandsflächen, Stellplätzen oder Überfahrtsrechten). Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt und bleiben auch bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen.
Altlasten

Als Altlasten bezeichnet man Böden oder Grundwasser, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind und eine Gefahr für Mensch und Natur darstellen. Ursache sind meist Belastungen aus der Vergangenheit, alte, stillgelegte Mülldeponien (Altablagerungen) oder frühere Fabrik-, Tankstellen- und Militärgelände (Altstandorte).
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Finanzamt

Bei Erbschaft, Schenkung oder Steuerwertermittlung setzen Finanzämter meist pauschale Verfahren an. Das führt oft zu viel zu hohen Steuerwerten. Mit einem finanzamtskonformen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB weisen Sie den niedrigeren gemeinen Wert belastbar nach. Als zertifizierte Sachverständige erstellen wir Gutachten gemäß ImmoWertV, die von den Finanzbehörden anerkannt werden und Ihre Steuerlast effektiv senken.