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Pflichtteilsanspruch – Was ich als Erbe wissen muss

Fachlich durch Immobiliengutachter geprüft.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflichtteilsberechtigte gilt nicht als Erbe
  • Der Pflichtteil muss geltend gemacht werden
  • Die Höhe des Pflichtteils bezieht sich auf den Nachlass am Todestag
  • Der Nachlass beinhaltet insbesondere Kapitalvermögen, Wertgegenstände und Immobilien
  • Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch

Was ist ein Pflichtteil?

Ist beispielsweise ein Kind des Erblassers durch eine Regelung im Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil ist ein Anspruch gegen den Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld, und zwar bezogen auf das Vermögen der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers zum Todestag. Das Vermögen umfasst sowohl Kapitalvermögen, Wertgegenstände und Immobilien als auch Schulden. Den häufigsten Streitpunkt stellen hierbei die Immobilen dar, da diese in der Regel der größte Vermögensgegenstand sind. Zudem herrschen bei Immobilien unterschiedliche Wertvorstellungen zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem. 

Wie wähle ich den richtigen Immobiliengutachter aus ?

Der Immobiliengutachter ermittelt den sogenannten Verkehrswert auf Basis von gesetzlich normierten Wertermittlungsverfahren. Die Wahl des richtigen Sachverständigen ist daher von zentraler Bedeutung, da dieser die Grundlage für eine faire und transparente Abwicklung der Ansprüche schafft. Es muss sich bei dem Immobiliengutachter nicht um einen öffentlichen vereidigten und bei Gericht zugelassenen Sachverständigen handeln. Entscheidend ist vielmehr, dass der Immobiliengutachter kompetent und vor allem unparteiisch ist.


Insbesondere eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einer nach der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Zertifizierungsstelle ist ratsam, da diese einen strengen Verhaltenskodex fordern. Die Immobiliengutachter werden regelmäßig auf ihre Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation überprüft. Wer befangen handelt oder den qualitativen Anforderungen nicht mehr entspricht, verliert seine Zertifizierung.


Die Immobiliensachverständigen bei realgutachten Immobilienbewertung verfügen sowohl über Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 die bei der DAkkS akkreditiert sind als auch über Fortbildungen als Immo-Erbrechts-Experte. Somit können Sie sich bei realgutachten Immobilienbewertung auf eine rechtssichere, fachlich fundierte und absolut reibungslose Abwicklung verlassen.

Welche Verjährungsfrist gilt bei Pflichtteils­ansprüchen?

Auch als Erbe sollte man die Verjährungsfrist nicht unterschätzen. Diese ist mit drei Jahren großzügig gewählt. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass die drei Jahre nicht exakt mit dem Todestag, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers und von der eigenen Enterbung erfahren hat, beginnen. Wer diese Frist allerdings verstreichen lässt, geht leer aus – der Anspruch ist dann rechtlich verjährt.

Rechenbeispiel: Erfährt ein Kind im Mai 2026 vom Tod des Vaters und dass es enterbt wurde, beginnt die Frist erst am 31. Dezember 2026 zu laufen. Zeit zum Handeln bleibt dann bis zum 31. Dezember 2029.

Welcher Stichtag gilt für die Wertermittlung der Immobilie bei Pflichtteilansprüchen?

Für die Wertermittlung gilt grundsätzlich der Todestag des Erblassers als relevanter Stichtag. Das bedeutet für die Praxis, dass der Zustand der Immobilie und die Lage auf dem Immobilienmarkt genau an diesem Tag eingefroren werden. Bewertet wird also auf einen Stichtag, der in der Vergangenheit liegt. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Immobilienbewertung zu kümmern, denn je mehr Zeit verstreicht, desto aufwendiger ist für den Sachverständigen eine saubere Recherche anzustellen und den Zustand der Immobile zum Todestag einzuschätzen, insbesondere wenn Umbauten oder Modernisierungen nach dem Stichtag stattfinden. Zudem sorgt eine frühzeitige Wertermittlung zu mehr Klarheit für den gesamten weiteren Ablauf.

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Was sind Pflichtteils­ergänzungs­ansprüche?

Sollten bereits zu Lebzeiten des Erblassers bspw. Schenkungen erfolgt sein, können auch diese Auswirkungen auf den Pflichtteil haben. Wenn zum Beispiel eines der Kinder schon zu Lebzeiten ein Haus oder eine Wohnung überschrieben bekommen hat, wird es beim Erbe oft noch einmal spannend. Das Stichwort lautet hier „Pflichtteilsergänzung“. Liegt diese Schenkung noch keine zehn Jahre zurück, zählt der Wert der Immobilie (zumindest anteilig) quasi noch zum Nachlass dazu.

Aber Vorsicht, es gibt Ausnahmen! Hat der Erblasser die Immobilie an seinen Ehepartner verschenkt oder sich ein umfassendes Wohn- oder Nießbrauchrecht vorbehalten, gilt die 10 Jahresfrist oft gar nicht. Solche Schenkungen können auch nach Jahrzehnten noch voll mitzählen.

Das kann zur Folge haben, dass die Pflichtteilansprüche höher ausfallen können als zunächst gedacht. Insbesondere als Erbe sollten man diesen Umstand unbedingt auf dem Schirm behalten, um nicht von unerwarteten Geldforderungen überrascht zu werden.

Wer sein Vermögen lieber schon zu Lebzeiten vorausschauend regeln möchte, sollte sich daher rechtlich von einem Anwalt beraten lassen, da es hier einige Fallstricke gibt. Eine Besonderheit ist beispielsweise das sogenannte Niederstwertprinzip. Der Sachverständige muss hierfür den Immobilienwert zum Zeitpunkt der Schenkung (angepasst an die Kaufkraft) und den Wert zum späteren Todestag ermitteln, da in der Regel der niedrigere Wert zählt. Im besten Fall warten Sie mit der Wertermittlung nicht erst bis zum Erbfall. Es ist dringend ratsam, das Gutachten direkt zum Zeitpunkt der Schenkung zu beauftragen. So kann der Sachverständige die Immobilie im aktuellen, tatsächlichen Zustand besichtigen. Oft finden zwischen der Schenkung und dem Erbfall Umbauten oder Modernisierungen statt, welche es schwer machen, den Zustand nachträglich zu rekonstruieren. Mit einem zeitnahen Verkehrswertgutachten sichern Sie den exakten Zustand und Wert rechtssicher ab. Das spart später Zeit, Geld und jede Menge Nerven. Auf diese Weise lassen sich auch oft Konflikte innerhalb der Familie vermeiden, da von Beginn an Transparenz herrscht.

Bei einer Schenkung kann ein Verkehrswertgutachten auch im Rahmen der Schenkungssteuer ratsam sein.

Wie sichere ich mich rechtliche durch Immobilienexperten ab?

Die Regelung von Pflichtteilsansprüchen ist rechtlich hochkomplex. Deshalb ist es essenziell, frühzeitig einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der Ihre individuelle Situation genau prüft. Für seine Arbeit benötigt der Anwalt jedoch eine verlässliche Basis in Form eines neutralen und belastbaren Verkehrswertgutachten. 

Erst das Zusammenspiel aus der juristischen Beratung Ihres Anwalts und dem Verkehrswertgutachten sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

Ein rechtssicheres und unparteiisches Verkehrswertgutachten ist der beste Weg, um langwierige und teure Erbstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Überlassen Sie den Wert Ihrer Immobilie nicht dem Bauchgefühl oder Schätzungen – setzen Sie von Anfang an auf fundierte Fakten.

Sie stecken mitten in einer Erbauseinandersetzung oder müssen einen Pflichtteilsanspruch klären?
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Die häufigsten Fragen zu Pflichtteilsansprüchen

Hat man trotz Testament Anspruch auf Pflichtteile?

Ja, der Pflichtteil ist sogar genau dafür gedacht. Er soll engste Familienangehörige davor zu schützen, durch ein Testament enterbt zu werden, also komplett leer auszugehen.

Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteilsanspruch?

Die Höhe des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Was zählt nicht zum Pflichtteil?

Grundsätzlich gilt bei der Berechnung des Pflichtteils der sogenannte Nettonachlass, also das Vermögen des Verstorbenen am Todestag abzüglich der Schulden.

Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteilsanspruch von Kindern?

Auch bei Kindern beträgt die Höhe des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

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